Weitere Informationen zur Europawahl
Hier finden Sie eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung NRW und des Wochenschau Verlags zum Thema „Europa-Wahl 2024“ in Leichter Sprache.
Gemeinsame Erklärvideos der Beauftragten der Baden-Württembergischen Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Baden-Württembergischen Landeszentrale für politische Bildung: Europawahl in Leichter Sprache (Version in DGS), Teil 1 von 3.
Stadtführungen in Paderborn in Gebärdensprache
Die Stadt Paderborn bietet in Zusammenarbeit mit der Tourist Information diese Führungen an:
Freitag, 07.06.2024, 16 Uhr an der Tourist Information: Barock in Paderborn
Diese Führung wird simultan in Gebärdensprache übersetzt und richtet sich speziell an gehörlose Menschen. Diesmal geht es um prächtige Kunstwerke und
Gebäude aus der Zeit des Barock. Die Führung ist kostenfrei. Anmeldung bitte per E-Mail bis zum 1.6. bei der Tourist Information (tourist-info@paderborn.de).
Freitag, 06.09.2024, 16 Uhr an der Tourist Information: Glasmalerei in Paderborn
Diese Führung wird simultan in Gebärdensprache übersetzt und richtet sich speziell an gehörlose Menschen. Glasmalerei hat viele Möglichkeiten, man kennt sie von Kirchenfenstern, aber auch in Form von modernen Kunstwerken ist sie an vielen Stellen im Stadtbild zu finden. Die Führung ist kostenfrei. Anmeldung bitte per E-Mail bis zum 31.8. bei der Tourist Information (tourist-info@paderborn.de).
Gehörlosenbrief für den April aus Detmold
Hier können Sie sich den Gehörlosenbrief anschauen oder herunterladen: GLBrief April 2024 (2)
Soziale Teilhabe bei der Europa-Wahl
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Bei der Europawahl haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Ihre Teilnahme an diesem demokratischen Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse in den politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Beteiligung an der Europawahl kann dazu beitragen, eine vielfältige und inklusive Gesellschaft zu fördern. In diesem Jahr wird das Europaparlament zum 10. Mal direkt gewählt. Erstmals dürfen alle Unionsbürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Um mehr Menschen mit Behinderungen das Wählen zu erleichtern, sollen mehr barrierefreie Wahlräume zur Verfügung gestellt werden. Ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Ferner gibt es immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Blinde und sehbehinderte Menschen können mithilfe von Stimmzettelschablonen ohne Hilfe einer anderen Person wählen. Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. ausgegeben. Wenn man beim Wählen auf eine Hilfsperson angewiesen ist, weil man nicht (ausreichend) lesen kann oder Schwierigkeiten hat, den Stimmzettel auszufüllen oder in die Urne zu werfen, kann man sich durch eine andere Person unterstützen lassen, die man frei bestimmen kann. Die Person darf auch mit in die Wahlkabine kommen, wenn das erforderlich ist. Die Hilfsperson muss die Entscheidung der wählenden Person geheim halten. Die Bundesregierung hat einige Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt: Leichte Sprache: Die Europa-Wahl ist am Sonntag, den 9. Juni 2024 (bundesregierung.de). Weitere Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache gibt es hier:
Informationen zur Europawahl in einfacher Sprache | Wahlen (paderborn.de)
Weitere Quellen: |