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  • INKLUSION Wahlrecht für Menschen mit Behinderung: Ihre Stimme zählt bei der Europawahl Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. In unserer Demokratie ist das Wahlrecht eine grundlegende Säule, die die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht.     Bei der Europawahl haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Ihre Teilnahme an diesem demokratischen Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse in den politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Beteiligung an der Europawahl kann dazu beitragen, eine vielfältige und inklusive Gesellschaft zu fördern. In diesem Jahr wird das Europaparlament zum 10. Mal direkt gewählt. Erstmals dürfen alle Unionsbürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Um mehr Menschen mit Behinderungen das Wählen zu erleichtern, sollen mehr barrierefreie Wahlräume zur Verfügung gestellt werden. Ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Ferner gibt es immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Blinde und sehbehinderte Menschen können mithilfe von Stimmzettelschablonen ohne Hilfe einer anderen Person wählen. Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. ausgegeben. Wenn man beim Wählen auf eine Hilfsperson angewiesen ist, weil man nicht (ausreichend) lesen kann oder Schwierigkeiten hat, den Stimmzettel auszufüllen oder in die Urne zu werfen, kann man sich durch eine andere Person unterstützen lassen, die man frei bestimmen kann. Die Person darf auch mit in die Wahlkabine kommen, wenn das erforderlich ist. Die Hilfsperson muss die Entscheidung der wählenden Person geheim halten. Die Bundesregierung hat einige Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt: Leichte Sprache: Die Europa-Wahl ist am Sonntag, den 9. Juni 2024 (bundesregierung.de). Weitere Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache gibt es hier: Leichte Sprache (europa.eu).   Weitere Quellen: Barrierefreies Wählen – Die Bundeswahlleiterin

    Soziale Teilhabe bei der Europa-Wahl

    INKLUSION

    Wahlrecht für Menschen mit Behinderung:

    Ihre Stimme zählt bei der Europawahl

    Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt.

    In unserer Demokratie ist das Wahlrecht eine grundlegende Säule, die die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht.

     

     

    Bei der Europawahl haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Ihre Teilnahme an diesem demokratischen Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse in den politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Beteiligung an der Europawahl kann dazu beitragen, eine vielfältige und inklusive Gesellschaft zu fördern.

    In diesem Jahr wird das Europaparlament zum 10. Mal direkt gewählt. Erstmals dürfen alle Unionsbürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Um mehr Menschen mit Behinderungen das Wählen zu erleichtern, sollen mehr barrierefreie Wahlräume zur Verfügung gestellt werden. Ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Ferner gibt es immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

    Blinde und sehbehinderte Menschen können mithilfe von Stimmzettelschablonen ohne Hilfe einer anderen Person wählen. Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. ausgegeben.

    Wenn man beim Wählen auf eine Hilfsperson angewiesen ist, weil man nicht (ausreichend) lesen kann oder Schwierigkeiten hat, den Stimmzettel auszufüllen oder in die Urne zu werfen, kann man sich durch eine andere Person unterstützen lassen, die man frei bestimmen kann. Die Person darf auch mit in die Wahlkabine kommen, wenn das erforderlich ist. Die Hilfsperson muss die Entscheidung der wählenden Person geheim halten.

    Die Bundesregierung hat einige Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt:

    Leichte Sprache: Die Europa-Wahl ist am Sonntag, den 9. Juni 2024 (bundesregierung.de).

    Weitere Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache gibt es hier:

    Leichte Sprache (europa.eu).

     

    Weitere Quellen:

    Barrierefreies Wählen – Die Bundeswahlleiterin